AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen für Buchungen von Referenten und Trainern
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen sind gültig für Buchungen von Vorträgen, Trainings, Coachings und Moderationen der Referenten vertreten durch BEST SPEAKERS, Maieranger 18, 83278 Traunstein. Diese regeln die Vermittlung der Vortragsredner an Auftraggeber durch BEST SPEAKERS.
1. Zustandekommen eines Vertrages
1.1. Der Abschluss von Verträgen über Vorträge, Trainings, Coachings und Moderationen zwischen den Referenten, vertreten durch BEST SPEAKERS erfolgt durch einen gegengezeichneten Vertrag. Es kommt ein Vertragsverhältnis nur auf der Grundlage dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen zustande. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich widersprochen.
2. Preise, Zahlungsbedingungen, Zusatzleistungen
2.1. Das Honorar für Vortrag, Training, Coaching oder Moderation wird in einem schriftlichen Angebot ausgewiesen. Die dabei genannten Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.2. Das Honorar beinhaltet die beschriebenen Leistungen der Referenten. Nicht eingeschlossen sind Reise- und Aufenthaltskosten. Diese werden gesondert im Angebot ausgewiesen.
2.3. Vom vereinbarten Honorar sind 50 % des Gesamtpreises bei Auftragsabschluss fällig, Die restlichen 50 % nach der Veranstaltung.
2.4. Die Rechnungsbeträge sind sofort nach Rechnungsstellung ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer.
2.5. BEST SPEAKERS ist ermächtigt für den Referenten/Moderator/Trainer das Honorar in Rechnung zu stellen und treuhänderisch zu vereinnahmen. Die Vermittlung eines Referenten/Moderators/Trainers über BEST SPEAKERS ist für den Auftraggeber mit der Zahlung des Honorars abgedeckt.
3. Stornierung, Terminverschiebung, Durchführung
3.1. Für Terminabsagen gelten folgende Stornokosten:
– später als 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 50 % des Gesamtpreises
– später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn 80 % des Gesamtpreises
– bei Absage am Veranstaltungstag 100 % des Gesamtpreises
3.2. Sollten für eine sinnvolle Durchführung entsprechend der Grundvereinbarung zu wenige Anmeldungen vorliegen, werden wir, sofern auf Teilnehmerseite ein dringendes Bedürfnis vorliegt, gemeinsam mit unseren Kunden über Alternativen (Verkürzung, Verschiebung, individuelles Training) entscheiden. Für Verschiebungen von Veranstaltungen später als 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn verrechnen wir 30 % des jeweiligen Gesamtpreises.
3.3. Sollte eine Veranstaltung durch Ausfall mehrerer Trainer durch Krankheit, höhere Gewalt oder sonstige, unvorhersehbare Ereignisse nicht durchgeführt werden, besteht kein Anspruch auf Durchführung, jedoch kann zwischen Verschiebung und kostenfreier Stornierung gewählt werden.
3.4. Stornierungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit in jedem Fall der Schriftform und müssen per Telefax oder Einschreiben-Rückschein übermittelt werden.
4. Absage durch den Redner
Eine Absage von Seiten des Redners ist nur aus krankheitsbedingten Gründen oder aus höherer Gewalt möglich. In diesem Fall verpflichtet sich BEST SPEAKERS die Einwilligung des Kunden / Auftraggebers vorausgesetzt, einen gleichwertigen Ersatz zu stellen. Für diesen wird das für ihn übliche Honorar in Rechnung gestellt. Der Veranstalter wird vor Abschluss der Buchung über das Honorar des Ersatz-Redners informiert. Beide Seiten, Veranstalter und BEST SPEAKERS übernehmen jene Kosten, die auf ihrer Seite entstanden sind. Eine gegenseitige Verrechnung oder Aufrechnung ist nicht möglich.
5. Anreise und Unterkunft des Redners
Reisekosten sind alle Kosten, die entstehen, damit ein Redner/ mit Assistenten einen Vortrag wahrnehmen kann.Ist der Vortragstermin zeitlich so festgelegt, dass der Redner am gleichen Tag nicht mehr zurückreisen kann, oder besteht der Veranstalter auf einer Anreise am Vorabend, so übernimmt der Veranstalter die Hotelkosten und verpflichtet sich, in Kleinstädten das am Ort bestmögliche Hotel, in Großstädten ein für Geschäftsreisen übliches Hotel zu buchen. Zu den Hotelkosten zählen die Übernachtungskosten und die Kosten für ein Frühstück.sollten bei hotel- und reisekosten eventuelle stornogebühren entstanden sein, sind diese vom Auftraggeber zu übernehmen. Weitere Auslagen hat der Redner selbst zu tragen. Erfolgt die An- und Abreise mit dem PKW zum und vom Veranstaltungsort, fallen zuzüglich Reisekosten ( 0.80 €/km im eigenen PKW bzw. anfallende Flug-,Bahn-sowie ggfs. Übernachtungskosten) sowie Parkgebühren und MwSt an.Flugkosten (Businessklasse) oder Bahnkosten (1. Klasse) werden nach Beleg abgerechnet. Übernachtungskosten werden laut Beleg verrechnet.
Ist ein Veranstaltungsort mit dem Flugzeug oder der Bahn schlecht zu erreichen, so organisiert der Veranstalter mit Absprache BEST SPEAKERS eine PKW-Abholung oder übernimmt die Kosten für einen Fahrdienst.
6. Nutzung und Urheberrechte
6.1 Der Auftraggeber wahrt die Urheberrechte der BEST SPEAKERS sowie ihrer Experten. Dies betrifft insbesondere Präsentation, Unterlagen oder Inhalte, die nur mit schriftliche Einwilligung der BEST SPEAKERS vervielfältigt, verbreitet oder zur internen sowie öffentlichen Wiedergabe oder der öffentlichen Zugänglichmachung genutzt werden dürfen.
6.2 Insbesondere das Bereitstellen der Inhalte auf öffentlich zugänglichen Plattformen wie der Firmenhomepage, Youtube etc. ist ohne schriftliche Einwilligung der BEST SPEAKERS nicht gestattet.
6.3 Ein Aufnehmen der Veranstaltung in Ton, Bild oder Film ist nur mit schriftlicher Genehmigung der BEST SPEAKERS gestattet.
6.4 Der Auftraggeber erwirbt keinerlei Rechte, die Inhalte der Trainings, Coachings oder Vorträge sowie Schulungs- oder Informationsmaterial kommerziell zu nutzen, zu kopieren, digital zu vervielfältigen oder Dritten anderweitig ohne ausdrückliche schriftliche Zustimmung der BEST SPEAKERS zugänglich zu machen. Es ist dem Kunden untersagt, Seminarinhalte ganz oder in Teilen zu reproduzieren.
6.5 Werden Veranstaltungen der BEST SPEAKERS gefilmt, so willigt der Kunde für alle gegenwärtig bekannten und zukünftig bekanntwerdenden Medienformen unwiderruflich und unentgeltlich darin ein, dass die BEST SPEAKERS berechtigt sind, Bild- und/oder Tonaufnahmen einzelner Personen auf der jeweiligen Veranstaltung erstellen, vervielfältigen, senden oder senden zu lassen sowie in audiovisuellen Medien, auch zum Zwecke der Bewerbung von Veranstaltungen, zu nutzen.
7. Haftung
Wir sichern Ihnen eine bestmögliche Aus- und Durchführung aller Aktivitäten und Veranstaltungen zu. In jedem Fall gilt: Schadenersatzpflicht aus der Teilnahme der auftragsgemäßen Tätigkeiten (Veranstaltung) treffen ausschließlich den Auftraggeber in der Eigenschaft als Veranstalter.
8. Widerrufsbelehrung
8.1. Widerrufsrecht
Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Vertragsschluss und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Artikel 246 § 2 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB sowie unserer Pflichten gemäß § 312e Abs. 1 Satz 1 BGB in Verbindung mit Artikel 246 § 3 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.
8.2. Widerrufsfolgen
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies kann dazu führen, dass er die vertraglichen Zahlungsverpflichtungen für den Zeitraum bis zum Widerruf gleichwohl erfüllen müssen. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.
8.3. Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Vertrag von beiden Seiten auf ihren ausdrücklichen Wunsch vollständig erfüllt ist, bevor der Kunde sein Widerrufsrecht ausgeübt hat.
9. Weltanschauliche Neutralität
Im Rahmen ihrer Referenten-Tätigkeit garantieren die Speaker keine Werbung für politische Parteien, Religionsgemeinschaften oder pseudoreligiöse Gruppen (z.B. Scientology) zu betreiben. Die Referenten sichern ausdrücklich zu, dass ihren Referenten-Leistungen nicht die Lehre von L. Ron Hubbard zugrunde liegen und dass sie nicht Mitglied der International Association of Scientologists (IAS) sind.
10. Pflichten des Auftraggebers/Kunden
10.1. Der Auftraggeber versichert gegenüber BEST SPEAKERS, dass seine Angaben wahrheitsgemäß sind und ist somit für die Richtigkeit seiner Daten verantwortlich. Die schriftliche Kommunikation mit dem Auftraggeber erfolgt ausschließlich per E-Mail. Der Kunde hat daher sicherzustellen, dass er eine gültige E-Mail Adresse angibt, unter der er jederzeit zu erreichen ist.
10.2. Soweit in diesem Vertrag nichts anderes geregelt ist, führt der Auftraggeber im eigenen Namen, auf eigene Rechnung und auf eigene Kosten die Veranstaltung durch. Ihm obliegen die Abführung etwaiger Steuern und sonstiger Abgaben, sowie die Zahlung von Gebühren für die Aufführung urheberrechtlich geschützter Werke an Verwertungsgesellschaften, insbesondere an die GEMA.
10.3. Der Auftraggeber gewährleistet, dass am Veranstaltungsort und -tag ein kompetenter Ansprechpartner für den Referenten gestellt wird. Dieser Vertreter gilt als bevollmächtigt, sämtliche erforderlichen oder sachdienlichen Erklärungen gegenüber dem Referenten abzugeben oder entgegenzunehmen.
11. Technisches Equipment für die Präsentation
9.1. Soweit nichts anderes vereinbart, stellt der Auftraggeber die notwendige Technik für die Vorträge bereit. Dazu zählen insbesondere ein leistungsstarker Beamer, Leinwand, Headset und Verstärkeranlage mit Tonabnahmemöglichkeit vom für die Präsentation verwendeten Laptop.
11.2 Sollte dies dem Auftraggeber nicht möglich sein, teilt er dies BEST SPEAKERS unverzüglich mit, so dass eine passende Lösung gefunden werden kann. Gegebenenfalls fallen dann zusätzliche Mietgebühren an, die vom Auftraggeber zu übernehmen sind.
12. (Elektronische) Kundenansprache nach Vorträgen / Veranstaltungen / Seminaren
12.1. BEST SPEAKERS lädt seine Kunden und Teilnehmer in unregelmäßigen Abständen zu kostenpflichtigen und kostenlosen Veranstaltungen ein und bedient sich dazu des Mediums der elektronischen Post.
Wir weisen darauf hin, dass sämtliche Formen der Kontaktaufnahme mit unseren Kunden in vollständiger Akkordanz mit den Bestimmungen des Telekommunikationsgesetzes (insbesondere zur Regelung unerbetener Kommunikation) stehen. Kundendaten werden ausschließlich durch den Verkauf von Dienstleistungen oder im Rahmen der Dienstleistungserbringung erworben oder kommen aufgrund eines persönlichen Kontaktes mit einem unserer Redner zustande.
12.2. Die in unseren Aussendungen dargestellten Informationen stellen eine zusätzliche Informationsquelle für unsere Kunden dar oder dienen der Bewerbung eigener Produkte und Dienstleistungen. Für unsere Kunden besteht zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit, den Empfang solcher Nachrichten kostenfrei und problemlos durch ein formloses e-mail abzulehnen, wobei in jeder Aussendung auf diese Möglichkeit explizit hingewiesen wird.
13. Verschwiegenheitserklärung
BEST SPEAKERS ist dem Kunden zur völligen Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Verschwiegenheit umfasst sämtliche Inhalte der Ausbildungsleistungen, insbesondere sämtliche Informationen, welche BEST SPEAKERS über die Person des Kunden und sein privates und/oder berufliches bzw. geschäftliches Umfeld erhalten hat sowie insbesondere sämtliche dem Kunden im Zuge des Seminars bekannt gewordenen Geschäfts- und/oder Betriebsgeheimnisse. Diese Verpflichtung besteht über die Vertragslaufzeit hinaus und erlischt nur insoweit, wie der Kunde seine ausdrückliche Zustimmung hierzu erteilt hat.
13. Allgemeine Bedingungen
13.1. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder die Wirksamkeit durch einen später eintretenden Umstand verlieren, bleibt die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen eine wirksame Regelung vereinbaren, die dem der unwirksamen Regelung von beiden Parteien beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck möglichst nahe kommt.
13.2. Ergänzungen dieses Vertrages sowie Nebenabreden zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Das gilt auch für eventuelle Änderungen dieser Schriftformklausel.
13.3 Für die Bedingungen und deren Durchführung ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar, wobei die Geltung des UN-Kaufrechts ausgeschlossen wird.
13.4 Erfüllungsort und Gerichtsstand ist in jedem Fall Traunstein / Deutschland für alle Ansprüche aus dem mit diesen Geschäftsbedingungen zusammenhängenden Vertrag und diesen Bedingungen.